15.04.2020

Kesseltausch Energiesparverordnung

Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentümer müssen den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen...

Wer einen vor 1990 eingebauten Heizkessel hat, muss sich von dem Gerät noch in diesem Jahr trennen. Allein im letzten Jahr galt für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit die Austauschpflicht.

Ü30-Heizung muss raus

Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen prüfen, ob ihre Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet. Welche ökologische Heizung sich eignet, erklären Gebäudeenergieberater aus der Region. Ein Tausch lohnt sich übrigens oft auch schon nach 20 Jahren.

Kesseltausch bei Altgeräten

Die bundesweit rund 21 Millionen Heizkessel in Deutschland sind zu alt und ineffizient: Im Durchschnitt haben sie knapp 17 Jahre auf dem Buckel. Die Zahlen stammen aus einer Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft von Mitte 2015. Seitdem hat sich nichts Wesentliches geändert. Rund 21 Prozent der Kessel, etwa 4,4 Millionen, sind momentan älter als 25 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel ist nicht ausgewiesen, Schätzungen von Fachleuten zufolge sind es aber deutlich mehr als eine Million.

Heizungstausch: Es gibt einige Ausnahmen

Nicht für alle alten Heizungsanlagen ist nach 30 Jahren Betrieb Schluss: Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden. Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt fallen dagegen unter die Austauschpflicht. Wer länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Pflicht nicht, egal, welche Heizung er nutzt: Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, fallen unter die Ausnahme. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre. Die Einhaltung dieser Frist überprüfen Schornsteinfeger.

Heizungsalter richtig ermitteln

Hauseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, das Baujahr des Wärmeerzeugers zu ermitteln. Zuerst sollten sie auf dem Typenschild nachschauen, rät Hermann Dannecker vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). „Das Schild ist direkt auf dem Heizungskessel montiert oder aufgedruckt und verrät den Hersteller, die Leistung und das Baujahr“, so Dannecker. Das Typenschild ist aber nicht immer leicht zu finden, da der Kessel oft gedämmt ist, um Wärmeverluste zu vermeiden. Unter der Abdeckung befinden sich die entsprechenden Informationen beispielsweise auf einem Metallschild.

Weitere Optionen zur Altersbestimmung sind Protokolle des Schornsteinfegers, die  Rechnung der Anlage oder Datenblätter, erklärt Dannecker. Ist überhaupt keine Information mehr vorhanden, helfen Fachleute weiter. Bei der Schornsteinfegerkontrolle oder der Heizungswartung können Eigentümer klären lassen, ob ihre Heizung in den Ruhestand geschickt werden sollte. Ein Tausch lohnt sich meistens nicht erst nach 30 Jahren. Fachleute empfehlen, bereits nach 20 Jahren eine Prüfung des Zustandes vorzunehmen.

Förderprogramme für Kesseltausch

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 gibt die Bundesregierung die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. So sieht das Klimapaket auch eine Förderquote von bis zu 40 Prozent für den Austausch von Ölheizungen gegen neue Heizanlagen vor.

[Quelle: https://www.haustec.de/heizung/waermeerzeugung/kesseltausch-welche-heizungen-2020-erneuert-werden-muessen]


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